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Vor Ort

Sexuelle und reproduktive Gesundheit als präventives Handlungsfeld verankern Online-­Pe­tition zum Präven­ti­ons­gesetz (PrävG)

21 gemeinnützige und berufliche Verbände sowie Organisationen aus dem Gesundheitswesen rufen mit Online-Petition zur Unterstützung ihrer Forderung auf, auch die Prävention sexueller und reproduktiver Gesundheit als 5. Handlungsfeld in die Neufassung des Präventionsgesetzes aufzunehmen. Die Zeichnungsphase ist ab sofort gestartet.

Ziel des Präventionsgesetzes sind verbesserte Voraussetzungen für Prävention und Gesundheitsförderung in jedem Lebensalter und in allen Lebensbereichen. Die Handlungsfelder des Gesetzes umfassten bisher ausschließlich Ernährung, Bewegung, Stressregulation und Sucht. Doch ein wichtiges Handlungsfeld spart das Gesetz aus: die sexuelle und reproduktive Gesundheit. Ein Lebensbereich, der quer durch die Bevölkerungsschichten für alle, egal ob Heranwachsende oder Erwachsene, wichtig ist. Deshalb fordern nun 21 Verbände und Organisationen, die im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit wichtige Präventionsarbeit leisten, das Bundesgesundheitsministerium mit einer Petition dazu auf, das PrävG nachzubessern. Auf Initiative der ärztlichen Gesellschaft zur Gesundheitsförderung e.V. (ÄGGF) haben sich zur Petition die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe, der Berufsverband der Frauenärzte, die Deutsche STI-Gesellschaft, die Deutsche Akademie für Prävention und Gesundheitsförderung im Kindes- und Jugendalter und viele weitere zusammengeschlossen. Ab 11. März können Unterstützer*innen auf openpetition.de/!zympf die Petition online unterzeichnen und dazu beitragen, dass Prävention in diesem Bereich gesetzlich stärker verankert wird.

 

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